Repowering: Änderungen im Solarpaket I

Neuigkeit – 25. Oktober 2023 | Sarah Hommel de Mendonça

Intersolar Europe und der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar) haben im Oktober 2023 in einem Webinar darüber informiert, mit welchen Gesetzesänderungen zum Jahresbeginn 2024 für die Photovoltaik zu rechnen ist. Anlass dafür war die Aufnahme des parlamentarischen Abstimmungsverfahrens im Bundestag über die bereits im Juni 2023 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vorgelegte Photovoltaik-Strategie .

Diese definiert Maßnahmen zur unmittelbaren (Solarpaket I) und mittelfristigen (Solarpaket II) Umsetzung, die die Ausbauziele der Bundesregierung von 22 Gigawatt (GW) jährlichem PV-Zubau ab 2026 befördern sollen.

Ein Themenbereich, zu dem während des Webinars viele Fragen der Zuschauenden eingingen, war das sog. Repowering, der Austausch von Altmodulen, bei PV-Dachanlagen. Die Änderungen, die mit Verabschiedung des Solarpakets I voraussichtlich in Kraft treten werden, vereinfachen den Austauschprozess und garantieren den Erhalt der ursprünglich gewährten EEG-Förderung für Dachanlagen.

Bisher mussten Anlagenbesitzer für einen Modultausch einen Nachweis über einen technischen Defekt, eine Beschädigung oder einen Diebstahl beim Netzbetreiber einreichen, um ihren Vergütungsanspruch für die Leistung der ausgetauschten Module aufrechtzuerhalten. Diese Pflicht wird mit Verabschiedung der Repowering-Maßnahmen zum Jahresbeginn voraussichtlich entfallen, Anlagenbesitzer können Module ohne Nachweis austauschen, ohne dass der Vergütungsanspruch davon betroffen wird.

Was bedeutet das für bestehende Vergütungsansprüche aus dem EEG sowie Änderungen in der technischen Leistung der Anlage durch den Modultausch? Der anteilige Vergütungsanspruch wird als Restlaufzeit auf die neuen Module gewährt. Dabei wird die EEG-Förderung lediglich für die gleiche Anlagenleistung wie zuvor bezogen. Wird die Anlage nun mit dem Tausch durch neue, effizientere Module leistungsstärker, fällt die Mehrleistung unter die aktuelle Einspeisevergütung nach EEG. Dafür kann ein neuer Förderanspruch mit 20-jähriger Förderdauer beantragt werden. Die zusätzliche Leistung gilt dabei als Neuanlage mit Neuinbetriebnahme, die beiden Anlagen können jedoch gemeinsam abgerechnet werden.

Das aktive Repowering von Anlagenteilen sollte jedoch immer als eine Möglichkeit unter mehreren betrachtet werden. Denn möglicherweise lohnt sich zu einem bestimmten Zeitpunkt auch der Gesamtabbau einer Altanlage und Tausch durch eine neue, leistungsstärkere Anlage. Hier empfiehlt sich in der Folge eine sorgfältige Abwägung, ob die Einspeisevergütung oder der Eigenverbrauch die finanziell lohnenswertere Option darstellt.

Weitere Gesetzesänderungen zu PV-Dachanlagen können Sie in der Aufzeichnung des Webinars erfahren. Diese steht Ihnen auf unserer Content-Plattform The smarter E Digital zur Verfügung.
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